KONVERSIONSMASSNAHMEN ENDLICH VERBIETEN

Das Parlament lehnt gleich zwei Standesinitiativen (BS & LU) ab, welche ein Verbot von Konversionsmassnahmen verlangen. Die Ausrede des Parlaments: Man müsse auf die Antwort des Bundesrates zum Postulat von SVP-Nationalrat von Siebenthal warten.

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  • Die Jungen Grünliberalen verurteilen diesen Entscheid und setzen sich weiterhin – auch kantonal - für ein Verbot von Konversionstherapien ein
  • Der Ständerat muss rasch die Motion der Rechtskommission behandeln

Konversionsmassnahmen führen zu psychischen Traumata

Sogenannte Konversionsmassnahmen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung einer Person oder ihre Geschlechtsidentität zu unterdrücken. Die Anbieter solcher Therapien gehen von der Annahme aus, dass nicht-heterosexuelle Orientierungen behandelt werden müssen, und betrachten diese daher als psychische Krankheiten. Diese Grundannahme ist aus der Zeit gefallen, wissenschaftlich unbegründet und homophob. Mehrere Länder wie Brasilien, Deutschland, Kanada und Frankreich haben bereits ein Verbot eingeführt. Die Schweiz kennt dokumentierte Fälle von Konversionsmassnahmen – sogar solche, wo sie von der Krankenkasse übernommen werden. Ohne ein Verbot wird die Schweiz zum Zufluchtsort für Anbieter solcher “Therapien”.

Kantone gehen voran – jetzt muss ein Flickenteppich vermieden werden

In den letzten Jahren wurden unter anderem in Zürich, St. Gallen, Basel-Stadt und Luzern Vorstösse angenommen, die ein solches Verbot fordern. In weiteren Kantonen, wie Fribourg sind Vorstösse hängig. Leonardo Gomez Mariaca, JGLP Fribourg, sagt zur Motion, welche die GLP Fribourg eingereicht hat: “Der Bundesrat zieht es vor ein Konversionsverbot auf die lange Bank zu schieben. In der Zwischenzeit gefährden wir queere Menschen in diesem Land. Darum gehen wir den kantonalen Weg. Langfristig braucht es aber eine nationale Vereinheitlichung.”

Postulat von Siebenthal wird als Vorwand benutzt

Vor zwei Jahren überwies der Nationalrat ein Postulat von SVP-Nationalrat von Siebenthal, welches das Ausmass an Konversionstherapien in der Schweiz anzweifelt und behauptet, es gäbe keine Studien zum Thema. Dieser Bericht lässt auf sich warten und wird seither als Vorwand verwendet, Vorstösse, wie die Standesinitiativen von Luzern und Basel-Stadt, abzulehnen. Selbst die Behandlung der RK-N-Motion, welche ein Konversionsverbot verlangt, wurde im Ständerat aus demselben Grund pausiert.